
Um was geht es in diesem Prozess:
Der Recklinghäuser Rainer Hoffmann wird von der Staatsanwaltschaft Bochum beschuldigt einen Richter vom Landgericht Bochum der Rechtsbeugung bezichtet zu haben und klagt den Recklinghäuser deshalb wegen "Übler Nachrede" an.
Merkwürdig ist allerdings: Der Recklinghäuser hat am 23.03.2005, also vor über 2 Jahren bereits, die mutmaßliche Rechtsbeugung des betreffenden Richters nachgewiesen. Auch der betreffende Oberstaatsanwalt hatte am 23.03.2005 bestätigt:
"Wenn denn Ihre Meinung richtig ist, dann könnte es eine Rechtsbeugung sein“.
Diese Behauptung bestätigte der anwesende Oberstaatsanwalt am 25.05.2007 auch während der laufenden Hauptverhandlung. Allerdings geht es nicht um die "Meinung" des Angeklagten, sondern um die Fakten, die der Angeklagte aufgedeckt hatte.
Aber warum genau wirft der Angeklagte Rainer Hoffmann dem Bochumer Richter Rechtsbeugung vor ?
Der Bochumer Richter habe in einer zivilrechtlichen Verhandlung am 25.06.2002 vor dem LG Bochum angeblich gewusst, dass der Klagevortrag der Gegenseite auf unwahren Tatsachenbehauptungen basierte und der Richter habe den nachgewiesenen Verstoss nach § 138 ZPO (Wahrheitsplicht) der Gegenseite wissentlich geduldet. Ausserdem habe er den heute Angeklagten Rainer Hoffmann am 25.06.2002 ohne Beweisaufnahme sogar mit Knast und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bedroht, wenn er frühere Gerichtsurteile nicht endlich akzeptieren würde, so der Richter damals wörtlich.
Was der betreffenden Bochumer Richter angeblich auch gewusst hat:
Die erwähnten früheren Gerichtsurteile beruhen auf einen gravierenden Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001, den Rainer Hoffmann ebenfalls einwandfrei durch seine Recherchen im Stadtarchiv Recklinghausen nachgewiesen hatte.
Kann es vielleicht sein, dass die Justiz in NRW gravierende Urteilsfehler vertuschen will, und einen unschuldigen Bürger wegen der Aufdeckung von Urteilsfehlern und daraufbasierenden vermeintlichen Prozessbetrügereien verurteilen will ?
NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter und auch der NRW-Landtag kennen die Fakten seit Monaten und schweigen dazu. Man verweigert ausserdem dem Angeklagten die Einsichtnahme in eine Akte beim NRW-Justizministerium, die seit 1998 wegen der brisanten Recherchen von Rainer Hoffmann angelegt worden ist.
Denn der Angeklagte behauptet ausserdem: Durch die vermeintlichen Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 wurden die vermeintlichen Effizienz-Täuschungen mit thermischen Solaranlagen vertuscht und die irreführenden Werbeaussagen der Solarbranche durch die Justiz legalisiert. Die Webseite www.solarkritik.de gibt umfangreich darüber Auskunft. Die vier Verhandlungstage waren durchweg gut besucht und zahlreiche Prozessbeoachter beobachten und dokumentieren den Fall.
Auch Vertreter von Menschenrechtsorganisationen waren in der Vergangenheit im Gerichtssaal anwesend.
Die Verlesung der Plädoyers am 19.07.2007, ab 10Uhr dürfte spannend werden.