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Politik: Recht & Co.

Solarkritikerprozess: Plädoyers am 19.07.2007

Solarkritiker-Prozess geht am Donnerstag in die entscheidende Phase

Foto: www.pixelio.de
Foto: www.pixelio.de
Der seit dem 25.05.2007 vor dem Amtsgericht Recklinghausen laufende Prozess gegen den Solarkritiker, Rainer Hoffmann aus Recklinghausen, geht am Donnerstag, den 19.07.2007 um 10 Uhr, Raum 25 in die entscheidende Phase. An diesem 5. Verhandlungstag sollen nun die Pladoyers verlesen werden.

Um was geht es in diesem Prozess:

Der Recklinghäuser Rainer Hoffmann wird von der Staatsanwaltschaft Bochum beschuldigt einen Richter vom Landgericht Bochum der Rechtsbeugung bezichtet zu haben und klagt den Recklinghäuser deshalb wegen "Übler Nachrede" an.

Merkwürdig ist allerdings: Der Recklinghäuser hat am 23.03.2005, also vor über 2 Jahren bereits, die mutmaßliche Rechtsbeugung des betreffenden Richters nachgewiesen. Auch der betreffende Oberstaatsanwalt hatte am 23.03.2005 bestätigt:

"Wenn denn Ihre Meinung richtig ist, dann könnte es eine Rechtsbeugung sein“.

Diese Behauptung bestätigte der anwesende Oberstaatsanwalt am 25.05.2007 auch während der laufenden Hauptverhandlung. Allerdings geht es nicht um die "Meinung" des Angeklagten, sondern um die Fakten, die der Angeklagte aufgedeckt hatte.

Aber warum genau wirft der Angeklagte Rainer Hoffmann dem Bochumer Richter Rechtsbeugung vor ?

Der Bochumer Richter habe in einer zivilrechtlichen Verhandlung am 25.06.2002 vor dem LG Bochum angeblich gewusst, dass der Klagevortrag der Gegenseite auf unwahren Tatsachenbehauptungen basierte und der Richter habe den nachgewiesenen Verstoss nach § 138 ZPO (Wahrheitsplicht) der Gegenseite wissentlich geduldet. Ausserdem habe er den heute Angeklagten Rainer Hoffmann am 25.06.2002 ohne Beweisaufnahme sogar mit Knast und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bedroht, wenn er frühere Gerichtsurteile nicht endlich akzeptieren würde, so der Richter damals wörtlich.

Was der betreffenden Bochumer Richter angeblich auch gewusst hat:

Die erwähnten früheren Gerichtsurteile beruhen auf einen gravierenden Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001, den Rainer Hoffmann ebenfalls einwandfrei durch seine Recherchen im Stadtarchiv Recklinghausen nachgewiesen hatte.

Kann es vielleicht sein, dass die Justiz in NRW gravierende Urteilsfehler vertuschen will, und einen unschuldigen Bürger wegen der Aufdeckung von Urteilsfehlern und daraufbasierenden vermeintlichen Prozessbetrügereien verurteilen will ?

NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter und auch der NRW-Landtag kennen die Fakten seit Monaten und schweigen dazu. Man verweigert ausserdem dem Angeklagten die Einsichtnahme in eine Akte beim NRW-Justizministerium, die seit 1998 wegen der brisanten Recherchen von Rainer Hoffmann angelegt worden ist.

Denn der Angeklagte behauptet ausserdem: Durch die vermeintlichen Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 wurden die vermeintlichen Effizienz-Täuschungen mit thermischen Solaranlagen vertuscht und die irreführenden Werbeaussagen der Solarbranche durch die Justiz legalisiert. Die Webseite www.solarkritik.de gibt umfangreich darüber Auskunft. Die vier Verhandlungstage waren durchweg gut besucht und zahlreiche Prozessbeoachter beobachten und dokumentieren den Fall.

Auch Vertreter von Menschenrechtsorganisationen waren in der Vergangenheit im Gerichtssaal anwesend.

Die Verlesung der Plädoyers am 19.07.2007, ab 10Uhr dürfte spannend werden.

Der Inhalt des vorstehenden Artikels gibt nicht die Meinung der Redaktion von Onlinezeitung24 wieder. Für den Inhalt ist allein der Autor des Beitrages verantwortlich!
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Schlüsselwörter: Solarkritik | Solarpropaganda | Solarschwindel

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Kommentare

solarkritik
am 19.07.2007 16:55:17 (84.61.153.xxx) Link Kommentar melden
Schicken Sie mir ein Mail Herr Thurow
dann bekommen Sie das Kennwort der Plädoyer-Datei
Ellie
am 19.07.2007 23:59:43 (80.142.207.xxx) Link Kommentar melden
krieg ich das Kennwort für die Plädoyer-Datei
OZ24
am 20.07.2007 21:35:33 (88.72.158.xxx) Link Kommentar melden
So ich habe das Plädoyer gelesen bzw. 2 mal um es in umfänglich zun verstehen. Soweit ist für mich alles klar. Ich drücke die Daumen das alles nach Ihren Wünschen ausgeht!

MfG
Thurow
solarkritik
am 21.07.2007 06:06:13 (84.61.132.xxx) Link Kommentar melden
Hallo Herr Thurow,
danke für Ihr Feedback zu dem Plädoyer.
Mich irritiert etwas Ihre "Wunschforderung" von Ihnen für mich.

Das Plädoyer hat nicht viel mit meinen Wünschen zu tun.
Der Sachverhalt in dem 33-seitigen Plädoyer beschreibt einen politisch-gesteuerten Betrug, Straftaten der Justiz und grobe Menschenrechtsverletzungen der BR Deutschland, um diesen politischen Betrug, der von mir aufgedeckt worden ist, zu vertuschen.

Man darf gespannt sein, in wieweit die BR Deutschland und inbesondere die deutsche Justiz bereit ist, diese Sachverhalte aufzudecken und damit öffentlich zu machen.


Wenn Sie das als "meine Wünsche" meinen, dann stimme ich Ihnen zu...

Seit fast 10 Jahren erlebe ich aber bekanntlich das Gegenteil.

MfG
Rainer Hoffmann
www.solarkritik.de
OZ24
am 23.07.2007 15:25:26 (88.72.138.xxx) Link Kommentar melden
Ich meinte mit "Wünschen" das die Sache in Ihrem Sinne entschieden wird, denn das dürfte ja auch Ihr Bestreben sein (und damit natürlich auch Ihr Wunsch).

Ich bin echt gespannt was dabei heraus kommt.
solarkritik
am 30.07.2007 13:38:21 (62.159.151.xxx) Link Kommentar melden
Ich bin heute zu 180 Tagessätzen a 80 Euro = 14.440 Euro verdonnert worden.
Der Richter hat meine Beweise nicht gewürdigt, sondern nur die Anklageschrift der STA nahezu 1:1 übernommen. Er verweigert auch eine Würdigung der Tatsache, dass das OLG Hamm einen Urteilsfehler begangen hat und dieser Urteilsfehler des OLG Hamm Grundlage für einen Prozessbetrug des Solaranwaltes gewesen ist.

Ich werde auf jeden Fall Rechtsmittel innerhalb von 1 Woche einlegen...

Wenn die schriftliche Urteilsbegründung schriftlich vorhanden ist, werde ich darlegen, ob
ich Berufung oder Sprungrevision einlegen werde.


Gruß
Rainer Hoffmann
www.solarkritik.de
OZ24
am 30.07.2007 18:47:04 (88.72.149.xxx) Link Kommentar melden
Leider nicht so ausgegangen wie erhofft. Alles Gute für die Rechtsmittelinstanz. Für weitere Informationen bin ich dankbar.
OZ24
am 01.08.2007 13:40:46 (88.72.140.xxx) Link Kommentar melden
Habe mir die Pressemitteilungen durchgelesen. Bin gespannt ob die Stellungnahme abgedruckt wird. Bitte Info zukommen lassen!
Bernd Porz
am 07.11.2007 08:59:25 (84.183.199.xxx) Link Kommentar melden
@Hoffmann
Ja wer beleidigt und nicht den Mund halten kann, muß halt mit solch einem Urteil leben :-))
WaidMann
am 03.01.2008 09:42:26 (80.146.74.xxx) Link Kommentar melden
Herr Hoffmann muß endlich mal begreifen, daß nicht alles und jede(r) nach seiner Pfeife tanzt und tanzen will. Am liebsten wäre es ihm, daß ein hochinstanzlicher Richter ihm im vollen Umfang "Recht" gibt, ihm alle Kosten erstattet werden und ihm die Solaranlage demontiert wird. Daß Herr Hoffmann mit seiner beispiellosen Sturheit aber Problem des Ganzen ist, hat er bis heute nicht eingesehen und wird es auch in Zukunft (da helfen keine nch so hohen Geldstrafen nichts!) nicht.
Herr Hoffmann versucht zunächst jeden vor "seinen Karren zu spannen", der ihm auch nur "den Strohhalm reicht". "Spurt" diese Hilfe dann nicht wie in Herrn Hoffmanns Sinn, werden diese zunächst "helfenden Hände" auch diffamiert und ggf. verklagt.
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