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Wissenschaft: Umwelt & NaturschutzHimmelslaternen – Auch ein Problem der Umwelt und Sicherheit

Gerade in der Silvester-Neujahrsnacht wurden wieder tausende dieser aus Thailand oder China stammenden Himmelsballone zu Dutzenden aufsteigen gelassen. Im Gegensatz zu den Silvesterraketen und -knallern, deren Müll praktisch vor der eigenen Haustür liegen bleibt und vom Verursacher entfernt werden kann, fliegen die Himmelslaternen unkontrolliert in alle Richtungen. Irgendwann kommen sie herunter und bleiben meistens als Müll in der freien Natur liegen und belasten und verschandeln die Umwelt.
In Bayern sind die Himmelslaternen schon seit längrem verboten weil sie zu Bränden führen können. Sie bestehen aus einer relativ langen Papierhülle, die mittels Drähten um einen Brenner gezogen wird. Wenn der Brenner nun angezündet wird, steigt heiße Luft in die Papierhülle und lässt den Papierballon aufsteigen. Nach Herstellerangaben können sie dabei eine Flughöhe von bis zu 400 Metern und noch etwas mehr erreichen. Sie bleiben etwa 5 bis 20 Minuten in der Luft. Damit wird die Himmelslaterne offiziell zu einem Flugobjekt. Und die sind mit offenem Feuer in der Regel genehmigungspflichtig. Bei ungenehmigten Starts wird ein Bußgeld fällig. Außerdem muss für alle eventuellen Schäden aufgekommen werden. Und diese können unter Umständen beträchtlich hoch ausfallen.
So hat man immer wieder schon einmal gehört, dass solche Himmelslaternen Scheunen oder Dachstühle in Brand gesetzt haben sollen. In den Sommermonaten besteht da auch die Gefahr, dass niedergehende Himmelslaternen ein Getreidefeld oder gar einen ganzen Wald in Brand setzen könnten. So geschehen am 1. Juli 2008 in Tuchenbach, Landkreis Fürth, wo ohne Genehmigung fünf solcher Himmelslaternen gestartet wurden. Drei davon verursachten bei der „Landung“ einen Brand, bei dem ein Feld mit Wintergerste in Brand gesetzt wurde. Der Sachschaden betrug damals um die 2.000 Euro. – Ein teurer Partyspaß…
Ende Juli wurde in Aachen ein Wintergarten in Brand gesetzt, nachdem sich aus einer Himmelslaterne brennende Brandpaste gelöst hatte. Und in Chemnitz verursachte im August 2008 eine solche Himmelslaterne den Brand eines Dachstuhls. Hier betrug der Sachschaden etliche Tausend Euro.
Die Landeshauptstadt Dresden sprach seinerzeit ein totales Startverbot solcher Himmelslaternen für die Hörspielnächte Ende August aus. Die Veranstalterin stellte bei Gericht einen Eilantrag und bekam Recht. Das Gericht konnte keine konkrete Gefahr feststellen und erlaubte den Start der Himmelslaternen aus den Elbauen…
Vor solchen, durch Himmelslaternen verursachte Brände warnte auch Ulrich Marten. Er ist Leiter des Dezernats Luftverkehr für den Großraum Düsseldorf und Köln. Er wies daraufhin, dass es sich dabei um „ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb“ handele, für die es in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf ein Totalverbot gäbe. Noch fehlt allerdings eine entsprechende, bundesweit geltende Rechtsgrundlage.
Lothar Hofner, der Sprecher des Innenministeriums von Sachsen, gab bekannt, dass derzeit gesetzliche Maßnahmen in dieser Sache geprüft würden. Grundsätzlich solle man jedoch die zuständigen Ordnungsbehörden und die Polizei über das Vorhaben, solche Himmelslaternen steigen zu lassen, informieren. „Auf der sicheren Seite wäre man, wenn die Feuerwehr sozusagen ‚bei Fuß’ steht“, meinte Hofner weiter.
Wer übrigens eine Himmelslaterne in der Nähe von Flughäfen, selbst kleinen Flugplätzen, steigen lassen will, benötigt zwingend eine Genehmigung der Deutschen Flugsicherung! Ein entsprechender Antrag kann zwar formlos, auch per Email, gestellt werden, muss aber mindestens 8 Tage vor dem geplanten Start erfolgen. Eine solche Genehmigung muss für jede Himmelslaterne gestellt werden. Wer also ein Dutzend aufsteigen lassen will, der muss auch ein Dutzend (separate) Anträge stellen! Dementsprechend erhielt die DFS im letzten Sommer mehr als 100 Anträge pro Tag und kam mit der Bearbeitung kaum noch nach. Ein weiteres Problem der Flugsicherung ist, dass auch hier viele Anrufe eingehen, wo solche Himmelslaternen von den Anrufern für UFOs gehalten wurden. Aber für diese Meldungen ist die Flugsicherung gar nicht zuständig. UFO-Meldungen sollten an die entsprechenden UFO-Forschungsorganisationen gemacht werden, wie beispielsweise die GEP ().
Mögliche Gefahren durch Himmelslaternen für den Luftverkehr sind zum einen die mögliche Verunsicherung der Piloten durch die Lichter und zum anderen Triebwerksschäden, wenn die Himmelslaternen in die Triebwerke geraten. Deshalb droht auch jedem, der Himmelslaternen in der Nähe von Flugplätzen und anderen genehmigungspflichtigen Orten ohne Genehmigung startet ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. So sollte vorsichtshalber für jeden Start einer jeden Himmelslaterne eine Genehmigung eingeholt werden, rät Axel Raab von der DFS.
In jedem Fall aber sind die Hinweise der Herstelle strikt zu befolgen. So dürfen die Himmelslaternen nur bei maximaler Windstärke von 2 Beauforts gestartet werden! Das entspricht Windstille bis maximal ganz geringer Windhauch. Auch dürfen keine erkennbaren Hindernisse in der Flugbahn liegen. Und die Himmelslaternen an Schnüren zu befestigen ist ebenfalls strikt verboten.
Die Himmelslaternen stammen ursprünglich aus Nordthailand, genauer gesagt aus der Gegend um Chiang Mai. Dort bedeuten sie nach einer mehr als 2000jährigen Tradition nur Gutes. Vor dem Steigenlassen der Himmelslaternen werden hier die geheimsten Herzenswünsche auf die Laterne geschrieben oder ihr zugeflüstert.
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Kommentare
Gruß
Vanessa



Himmelslaternen wunderschön anzusehen, darauf geschriebene liebes Erklärungen oder Wünsche, die sowieso nicht ein Erfüllung gehen, doch egal wie schön zu an zu sehen, besonderst danach wenn sie ausgebrannt zu Boden fallen Brände verursachen und so wie mir passiert in Taiwan auf den Körper vielen, heiß und Ölig.
Oder auf ein ihr geliebtes Auto klatschen, Lackschäden verursachen die dann niemand bezahlt.
Die Landeshauptstadt Dresden sprach seinerzeit ein totales Startverbot solcher Himmelslaternen für die Hörspielnächte Ende August aus. Die Veranstalterin stellte bei Gericht einen Eilantrag und bekam Recht. Das Gericht konnte keine konkrete Gefahr feststellen und erlaubte den Start der Himmelslaternen aus den Elbauen.
Es scheint sich hier um absolut nichts ahnende Richter bzw: Anwälte zu handeln (Um nicht Dummköpfe zu sagen)
Da warnen Luftfahrtbehörden, Feuerwehr und Polizei und es wird diskutiert die Tatsache der Gefahr verschleppt
Lothar Hofner, der Sprecher des Innenministeriums von Sachsen, gab bekannt, dass derzeit gesetzliche Maßnahmen in dieser Sache geprüft würden. Ja bitte langsam Prüfen so lange bis ein Kleinflugzeug auf Grund der Wunderschönen Laternen abstürzt, die Todes Opfer werden ihnen danken.
1.000 Euro. So sollte vorsichtshalber für jeden Start einer jeden Himmelslaterne eine Genehmigung eingeholt werden, rät Axel Raab von der DFS.
In jedem Fall aber sind die Hinweise der Herstelle strikt zu befolgen. So dürfen die Himmelslaternen nur bei maximaler Windstärke von 2 Beauforts.
Großartige Vorschläge nur wer hält sich denn daran und möchte für einen tatsächlichen Schade danach Aufkommen? Schließlich hängen ja auch keine Namenskarten mit Telefonnummer und Adresse daran, auch wenn dann sind Sie längst verbrannt.
Also meine Herrn Politiker ein absolutes rasches Handeln ist hier gefragt. Ohne viel zu diskutieren ein ja und wieder. Verbot ist die einzige wahre Entscheidung.