Rund um OZ24

Unterstütze OZ24

Suchen

Politik: Recht & Co.

Keine Strafe für das Ausstellen von Scheinverträgen

BGH-Urteil erleichtert Unternehmen Umgehung der Sozialversicherungspflicht.

Karlsruhe/dpa. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erleichtert es deutschen Unternehmern, mit Scheinverträgen die hohen deutschen Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden. Nach der am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Entscheidung macht sich ein Arbeitgeber nicht strafbar, wenn er vortäuscht, seine Angestellten seien im Ausland beschäftigt und nur vorübergehend nach Deutschland entsandt - vorausgesetzt, er kann eine entsprechende EU-Bescheinigung der ausländischen Sozialbehörden vorweisen. Im konkreten Fall hatte ein Münchner Bauunternehmer seine Arbeiter pro forma bei einer Firma in Portugal angestellt, wo die Beitragssätze etwa halb so hoch sind wie in Deutschland. (Az: 1 StR 44/06 vom 24. Oktober 2006)

Damit sprach der BGH den Geschäftsführer einer Fassadenbaufirma und einen an den Scheinverträgen beteiligten Ex-Rechtsanwalt frei, die vom Landgericht München I wegen Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Sie hatten vorgetäuscht, die Arbeiter seien nur für eine gewisse Zeit in Deutschland tätig. In Deutschland legten sie dazu eine von den portugiesischen Behörden ausgestellte «E 101- Bescheinigung» vor. Damit bestätigten die Portugiesen, dass für die Arbeiter in Portugal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt würden - womit, wie bei «Entsendungen» ausländischer Arbeitnehmer vorgesehen, die Versicherungspflicht für Deutschland entfiel.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte in mehreren Urteilen - zuletzt in diesem Jahr - bestätigt, dass diese E 101- Bescheinigungen für Behörden und Justiz in Deutschland bindend sind. Daran war der BGH gebunden - der dem EuGH allerdings zugleich den Rücken stärkte. «Diese Entscheidung leuchtet dem Senat ein», sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei der Urteilsverkündung. «Nur so kommen wir dem Ziel näher, einen einheitlichen Raum des europäischen Rechts zu schaffen.»

Nack räumte zwar ein, dass man solche «Schlupflöcher» als unbefriedigend empfinden könne. Dieses Problem müsse aber von den Regierungen und vom Gesetzgeber auf europäischer Ebene gelöst werden. Laut EuGH seien die Sozialbehörden bei der Ausstellung von E 101- Bescheinigungen zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet. Gegen erschlichene Bescheinigungen müssten die dadurch benachteiligten Staaten auf der Verwaltungsebene oder notfalls durch ein EU- Vertragsverletzungsverfahren vorgehen.

Zu Testzwecken übernommen von MZ

Der Inhalt des vorstehenden Artikels gibt nicht die Meinung der Redaktion von Onlinezeitung24 wieder. Für den Inhalt ist allein der Autor des Beitrages verantwortlich!
Drucken Empfehlen
Schlüsselwörter: Scheinverträge | Sozialversicherungsbeiträge | BGH | Bundesgerichtshof

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann nehmen Sie sich bitte die Zeit den Artikel auf einem oder mehreren der oben angegebenen Bookmarkportalen zu speichern, oder teilen Sie uns Ihre Meinung in einem Kommentar mit.
Schreiben Sie selber gern, dann melden Sie sich doch an und werden Autor bei Onlinezeitung24.de.


Bei dieser Onlinezeitung ist Bürgerjournalismus Programm! Hier schreiben nur Leser für Leser.

Für jeden veröffentlichten Artikel, der die Teilnahmebestimmungen erfüllt, wird ein Honorar gezahlt.

Sie möchten genaueres wissen? Antworten finden Sie hier. Sie möchten sich gleich anmelden, das können Sie hier.

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare geschrieben

Einen Kommentar schreiben







Kommentare von Nichtmitgliedern der Seite Onlinezeitung24.de müssen durch einen Bestätigungslink per E-Mail freigeschaltet werden, für Mitglieder entfällt diese Bestätigung. Diese Maßnahme dient der Diskussionskultur und soll die Kommentarfunktion vor Spam schützen. Wir bitten um Ihr Verständis für diese Maßnahme.

Seitenaufbau: 0.16 Sekunden
10,995,728 eindeutige Besuche